

KOMPETENT UND ANERKANNT
GESETZLICHE JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNG
Wir übernehmen gesetzliche Pflichtprüfungen von Jahresabschlüssen bei Unternehmen aller
Größenordnungen und Rechtsformen einschließlich Konzernabschlüssen – sowohl nach HGB
als auch nach internationalen Standards (U.S. GAAP, IFRS).
FREIWILLIGE JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNGEN
Unter Beachtung der Prüfungsstandards werden diese Prüfungen auf dem Niveau von
Pflichtprüfungen durchgeführt.
QUALITÄTSKONTROLLPRÜFUNG
Wir haben zuletzt im November 2010 die Qualitätskontrollprüfung erfolgreich absolviert. Als Mitglied im
Arbeitskreis „Prüfung kleiner und mittelständischer Unternehmen“ beim Institut der
Wirtschaftsprüfer (IdW) vertritt Herr Hundseder die Interessen der Wirtschaftsprüfer von
mittelständischen Unternehmen und bringt seine Erfahrungen ein.
Herr Hundseder ist als Prüfer für Qualitätskontrolle gem. § 57a WPO bestellt und führt
Prüfungen bei anderen Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern im Rahmen der
Qualitätskontrolle durch.
SONDERPRÜFUNGEN
Ebenso führen wir gesetzlich vorgeschriebene, aber auch freiwillige Sonderprüfungen
(z.B. Prüfung gemäß Makler- und Bauträger-Verordnung, Gründungsprüfung,
Verschmelzungsprüfung, Sonderprüfungen nach dem Aktiengesetz, Due Diligence-
Prüfung etc.) durch.